Tarifvertrag niedersachsen kfz

Wednesday 5th August 2020 10.14 Published by

Ein immer häufigeres Instrument bei der Arbeitszeitflexibilisierung ist die Einführung eines “Arbeitszeitkorridors”, wie er in der Chemie- oder Textil- und Bekleidungsindustrie vereinbart wurde. Auf der Grundlage der kollektiv vereinbarten Arbeitszeit ermöglicht eine Öffnungsklausel den Unternehmen, ihre Arbeitszeit innerhalb bestimmter Grenzen zu verlängern oder zu verkürzen. Nach der aktuellen öffentlichen Debatte scheint das deutsche Tarifsystem jedoch immer altmodischer zu wirken. Grundlegende Veränderungen im wirtschaftlichen und politischen Umfeld setzen das System zunehmend unter Druck: Die meisten Sozialpartnerorganisationen bevorzugen ein Mittel zur Modernisierung der Tarifverhandlungen auf Branchenebene, das dem Weg der “regulierten Dezentralisierung” folgt. Die Anwendung von “Öffnungsklauseln” und anderen Bestimmungen zur Differenzierung in Branchentarifverträgen ist zum prominentesten Instrument dieser Art geworden. Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Wirtschaft und Sozialwissenschaften (WSI), das 40 Haupttarifbereiche in Deutschland abdeckt, wurden in den letzten Jahren immer mehr Öffnungsklauseln (“Deregulierung, Differenzierung und Dezentralisierung des Flächentarifes”) abgeschlossen. Eine Bestandsaufnahme neuer Entwicklungstendenzen in der Tarifpolitik”, Reinhard Bispinck, in: WSI-Mitteilungen Nr. 8 (1997)). Die Öffnungsklauseln für Löhne und Gehälter sind wahrscheinlich die umstrittensten, weil sie den Kern der Tarifverhandlungen auf Branchenebene betreffen. Seit langem ist es jedoch gängige Praxis, dass die Sozialpartner im Falle eines möglichen Konkurses beschließen könnten, von den kollektiv vereinbarten Zahlungen abzuweichen. In den jüngsten Tarifverträgen für die westdeutsche Metallindustrie gibt es eine Art “Allgemeine Klausel”, die es den Tarifparteien ausdrücklich erlaubt, abweichende Standards zu schließen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Die Einführung einer neuen Öffnungsklausel in die nationale Lohnrahmenvereinbarung der westdeutschen chemischen Industrie im Juni 1997 (DE9706216F) geht noch einen Schritt weiter.

Zum ersten Mal wurde eine allgemeine Öffnungsklausel für Löhne vereinbart, die nicht eng mit einem möglichen Konkurs des Unternehmens verbunden ist, sondern auch zur Vermeidung von Entlassungen oder zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eingesetzt werden kann. Nach der neuen Öffnungsklausel können Unternehmen den tariflichen Lohn innerhalb eines begrenzten Zeitraums um bis zu 10 % senken.

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